Webseiten-Analyse und Datenschutz
Wie Die Zeit berichtete sind Datenschützer in Deutschland der Meinung, dass die Verwendung von Google Analytics nach deutschem Recht unzulässig sein könnte. Zusammengefasst geht es dabei wohl vor allem um die Tatsache, dass Google mit diesem weit verbreiteten Instrument theoretisch in der Lage dazu wäre, Nutzerdaten großflächig zu sammeln und analysieren. Viele Internetseiten verwenden Google Analytics, dadurch konzentriert sich auf diese eine Firma potenziell immer mehr Einfluß.
Doch zunächst muss man festhalten, dass es hier um eine theoretische Möglichkeit geht. Bisher ist auch in den Lizenzbedingungen von Google festgelegt, dass eine Erstellung von Profilen nicht stattfindet. Was Datenschützern Sorgen macht ist die Tatsache, dass Google diese Lizenzbedingungen jederzeit verändern könnte. Der Einwand ist durchaus berechtigt und ihn vorzubringen die Aufgabe dieser Verbände. Ob man so weit gehen sollte die Verwendung von Analytics generell zu verbieten ist jedoch eine andere Frage, denn bisher besteht noch kein Anlass einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen zu vermuten.
Analysetools sind heutezutage für kommerzielle, aber auch für private Webseiten wie Blogs, unverzichtbar geworden. Es geht nicht darum willkürlich Daten zu sammeln, sondern die Qualität der Webseite zu messen um den Nutzern ein besseres Produkt anbieten zu können. Die Frage wie diese Daten eingestuft werden müssen dreht sich vor allem darum, ob eine IP-Adresse als personenbezogen angesehen werden muss. Wenn Daten über meine IP gesammelt werden, diese aber nicht mit meinem Namen verbunden wird, ist das ein Eingriff in meine Privatsphäre? Es entsteht so quasi ein "Geister-Ich", eine anonyme Person, deren Internetprofil meinem entspricht, die aber nicht mit mir in der Realität in Verbindung gebracht werden darf. Ist die Privatsphäre meines Internet Alter Ego schützenswert? Schliesslich findet heute für viele ein nicht unerheblicher Teil ihres Lebens im Internet statt. Andererseits, wie sehr können mir diese Daten schon schaden wenn sie anonym sind?
Diese und viele andere Fragen in Bezug auf Datenschutz im Internet gilt es in den nächsten Jahren zu klären. Dabei werden immer verschiedene Interessen aufeinanderstoßen. Bis dahin werden wohl viele weiterhin das tun, was sie bisher (bewusst oder unbewusst) getan haben: Hoffen, dass die Seiten denen sie vertrauen dieses Vertrauen weiterhin verdient haben. Vor allem die Betreiber von Internetseiten sollten sich darüber klar sein, dass sie sich vor ihre Nutzer stellen müssen die oft nicht eingehend mit der Materie bekannt sind. Ihnen fällt auch die Verantwortung zu genau zu prüfen, was in den Lizenzbestimmungen solcher Dienste steht und sich im Zweifelsfalle gegen sie zu entscheiden. Unabhängig von der gesetzlichen Lage sollte es immer selbstverständlich sein, dass die Interessen der Nutzer im Vordergrund stehen. Und das sollte nicht allzu schwer fallen, schließlich gehören die meisten von uns selber auch zu dieser Gruppe.
Die Datenschutzbestimmungen von nestoria.de sind übrigens jederzeit hier zu finden.
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1 comment
Er trifft genau in schwarze.